20.08.2020
Anfrage zu Leistungen der Stadt Frankenthal im Auftrag des Bundes
Das Bundesverfassungsgericht hat auf Grund einer Klage verschiedener Städte in NRW das Durchgriffsverbot gegenüber dem Bund bestätigt. Es verbietet dem Bund nicht nur, den Kommunen per "Durchgriff" neue Aufgaben zu übertragen sondern auch, bestehende Aufgaben substantiell auszuweiten. Bis Ende nächsten Jahres muss das Land entsprechende Regeln erlassen.
Die GRÜNEN / Offene Liste fragen die Verwaltung:
- Welche Leistungen der Stadt sind hiervon betroffen?
- Um welche Summen handelt es sich ungefähr?