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KV FrankenthalHome

29.05.2020

Anfrage zur Kontrolle von Vorgaben zu Ersatzpflanzungen und in Bebauungsplänen

In Bebauungsplänen werden häufig Vorgaben zur Bepflanzung der Grundstücke gemacht, beispielsweise sollen zum Standort passende Arten gepflanzt werden, und es sind häufig bestimmte Kataloge vorgegeben, aus denen die zu pflanzenden Gehölze ausgewählt werden sollen. Mit diesen Vorgaben möchte die Stadt erkennbar erreichen, dass auch bebaute Grundstücke einen Nutzen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt haben, und vermeiden, dass ökologisch wertlose Flächen entstehen.

Auch die Baumschutzsatzung der Stadt zielt in diese Richtung. Für gefällte Bäume ab einer bestimmten Größe sind Ersatzbäume vergleichbarer Größe zu pflanzen. Die entsprechende Umsetzung der Vorgaben auf den betreffenden Flächen ist ein Baustein zu einem besseren innerstädtischen Kleinklima. Die Aufheizung im Sommer wird gemindert, Staub wird gebunden usw.

Ohne Kontrolle sind diese Vorgaben jedoch nur wenig wert. Sie setzen zwar einen gewünschten Standard fest, die Einhaltung ist aber nicht sichergestellt. Daher sind entsprechende Kontrollen angeraten.

Hierbei sollten sowohl private Grundstückseigentümer als auch Baufirmen, die beispielsweise auf gewerblichen Grundstücken als Teil ihrer Leistungen auch die Pflanzungen vornehmen (lassen), mit einbezogen werden.

Die Grünen / Offene Liste fragen daher die Verwaltung:

  1. In welcher Weise und in welchem Umfang werden die Vorgaben in Bebauungsplänen zur Bepflanzung von Grundstücken mit Sträuchern, Bäumen etc. kontrolliert?
  2. In welcher Weise und in welchem Umfang werden Vorgaben von Ersatzplanzungen bei Fällgenehmigungen kontrolliert?
  3. Wie steht die Verwaltung dazu, die Kontrollen gegenüber dem derzeitigen Stand zu intensivieren?
  4. Wann wird – analog zur Einstellung von Personal zur Überwachung der städtischen Grünanlagen – entsprechend Personal eingestellt bzw. aufgestockt?

Hier erhalten Sie die Anfrage als PDF-Datei.

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